IMPRESSUM/ AGB

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Michael Bartz Verkehrssicherheit

Impressum laut §6 TDG

ADAC Fahrtraining Paderborn
Bartz Verkehrssicherheit GmbH

Borchener Str. 340
33106 Paderborn

Info-Telefon: 05202 157553
Fax: 05202 157549
E-Mail: info@rennstreckentraining.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz  DE 12451300

Registergericht: Amtsgericht Paderborn, HRB 12195

Geschäftsführerin: Dominique Bartz


AGBs Rennstreckentraining

Bartz Verkehrssicherheit GmbH.- Rennstreckentraining

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen

Das Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Motorräder, die nur im Rahmen der Renntrainings eingesetzt werden, hier gelten die internationalen Sportgesetze). Die Maschine muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen (TÜV) und genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) aufweisen. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Training teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.

Anmeldung / Nennungsschluss

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem vorgeschriebenen Anmeldungsabschnitt an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr oder Abbuchungserklärung (Abbuchung erfolgt ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung) erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Nenngeldes gültig. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum des Poststempels. Im Falle der Stornierung (diese kann nur schriftlich erfolgen) vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem Anmeldeschluss, werden 200,- EUR Stornokosten zuzüglich Stornogebühr der Hotelkosten berechnet. Der Mehrbetrag der Teilnehmergebühr wird erstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Kosten, die das Hotel nicht berechnet, werden erstattet.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Nennungsschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.

Haftungsregelungen

Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

  • die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter sowie die  ADAC-Fahrtraining Paderborn Bartz Verkehrssicherheit GmbH
  • den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,


außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist

Gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer


verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.

Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.

Versicherungen

Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird seitens der Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich Unfall, medizinischer Versorgung und Haftpflicht besteht, und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn


AGB - Rennstreckentraining PKW

AGB`s Training auf Rennstrecken

ADAC  Fahrtraining Paderborn - Rennstreckentraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen

Das Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Fahrzeuge, die nur im Rahmen der Renntrainings eingesetzt werden, hier gelten die internationalen Sportgesetze). Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen und genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) aufweisen. Die Teilnehmer verpflichten sich während der Trainingsveranstaltung immer korrekt angeschnallt zu fahren. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung voraus. Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Training teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.

Anmeldung / Nennungsschluss

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem vorgeschriebenen Anmeldungsabschnitt an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr oder Abbuchungserklärung (Abbuchung erfolgt ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung) erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Nenngeldes gültig. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum des Poststempels. Im Falle der Stornierung (diese kann nur schriftlich erfolgen) vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem Anmeldeschluss, werden 200,- EUR Stornokosten zuzüglich Stornogebühr der Hotelkosten berechnet. Der Mehrbetrag der Teilnehmergebühr wird erstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Kosten, die das Hotel nicht berechnet, werden erstattet.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Nennungsschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.

Haftungsregelungen

Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

  • die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter sowie die Firma Michael Bartz und das ADAC Fahrtraining Paderborn
  • den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,


außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist

Gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer


verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.

Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.

Versicherungen

Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Trainings auf Rennstrecken sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird seitens des Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich Unfall, medizinischer Versorgung und Haftpflicht besteht, und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn


AGB Fahrtraining Paderborn- Tagestraining PKW - Motorrad

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Abschluss des Vertrages


1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
1.2. Ihre Anmeldung muss mit dem vorgesehenen Formblatt an den Veranstalter schriftlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Kursteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande.Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
1.4 Telefonische Umbuchungen und kurzfristige Anmeldungen sind verpflichtend. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet.

2. Bezahlung


2.1. Bei Vertragsabschluss wird die volle Teilnehmergebühr fällig.
2.2. Die Bezahlung der Kursgebühr kann mittels Gutschein oder per Lastschriftverfahren erfolgen. In Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache mit uns, auch in Bar am Trainingstag bezahlt werden.
2.3. Bei Nichtzahlung können wir Ihnen eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.4. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen/Preise


Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Preisangaben in unserem für den Veranstaltungszeitraum gültigen Prospekt oder auf der Internetseite. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Programmänderungen vorzunehmen. Ein Vertragsabschluss unter anderen Bedingungen ist nicht möglich.

4. Leistungsänderungen


4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

5. Teilnahmebedingungen


5.1. Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und auf Verlangen den entsprechenden Führerschein vorweisen. Am Fahrsicherheits-Training kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
5.2 Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
5.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des ADAC Trainers zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
5.4. Sollten bei der Veranstaltung Fotos oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.

6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen


6.1. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb unserer Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung und der Eingag Ihrer schriftlichen Stornierung.
6.2. Stornoentgelt: Für ADAC Tagestrainings: Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 6 Personen) behalten wir uns eine Absage des Trainings vor. Ein etwaiger Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr.
Dies gilt auch für den Fall, wenn der Rücktritt aus einem Grund erfolgt (z. B. Krankheit oder Defekt am Fahrzeug), den der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat.
Umbuchungen bis 28 Tage vor dem Training sind einmalig kostenlos möglich.
Bei Absagen & Umbuchungen bis 14 Tage vor dem Training werden10,-€ Stornogebühren berechnet!
Innerhalb von 2 Wochen vor dem Kurstermin wird die Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, sie können eine Ersatzperson, die die jeweiligen Trainingsanforderungen erfüllt, stellen. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Telefonische Umbuchungen oder kurzfristige Anmeldungen verpflichten Sie zur Teilnahme an dem Kurs. Bei Nichterscheinen erhalten Sie eine entsprechende Rechnung.
Das ADAC Fahrtraining Paderborn bietet Ihnen einen "Stornokostenschutz" bei Krankheit an:
Zu einem Preis von 10 € pro Teilnehmer können Sie für den Krankheitsfall (Nachweis durch ärztl. Attest) einen Stornokostenschutz für Ihre Buchung abschließen. Damit können Sie ohne zusätzliche Kosten den Termin einmalig innerhalb des Kalenderjahres umbuchen.
Der Stornokostenschutz muss mind. 14 Tage vor dem Training bezahlt sein.
Mehrtägige ADAC Trainings/Touren, sind von diesem Angebot ausgenommen.
6.3. Ersatzpersonen
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Veranstaltung durch Dritte ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Trainingserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Vertragliche Haftungsbeschränkung


Es besteht die Möglichkeit für den Trainingstag eine zusätzliche Vollkasko-Versicherung abzuschließen, sofern noch keine eigene VK-Versicherung vorhanden ist.
Ausnahme: ADAC-Großendurotraining und Kurventraining auf dem Harzring
Der Versicherungsbeitrag (inklusive Verwaltungsgebühr) beträgt einmalig:
Pro PKW 10,-€. Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind dann bis 100.000,- € Schadenshöhe mit 500,-€ Selbstbeteiligung Vollkasko versichert.
Pro Motorrad 20,- €. Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind dann bis 50.000,- € Schadenshöhe mit 1.000,- € Selbstbeteiligung Vollkasko versichert.
Pro Wohnmobil, PKW mit Anhänger, Transporter 20,- €. Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind dann bis 100.000,- € Schadenshöhe mit 1.000,- € Selbstbeteiligung Vollkasko versichert.
Der Versicherungsbetrag wird vor Ort beim Trainer in Bar gezahlt.

8. Haftungsverzicht


Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit keine Haftungsbeschränkung vereinbart wird.
Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber
- dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, deren Beauftragten, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern
- den Veranstaltern, deren Beauftragten und Helfern
- den Fahrern, Haltern und Fahrzeugeigentümern, die an der Veranstaltung teilnehmen
- Behörden und irgendwelchen anderen Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen
soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Unfälle sind unverzüglich dem Trainer zu melden.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- auf 5.000.000,-€ pauschal für Personen- und Sachschäden, bei Personenschäden höchstens 1.500.000,-€, auf 100.000,-€ für Vermögensschäden und für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres auf den doppelten Betrag dieser Deckungssummen.
Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Während des Trainings dürfen sich aus Versicherungsgründen ausschließlich gemeldete Teilnehmer auf dem Gelände der Trainingsanlage aufhalten.

9. Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn. Der Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung die Kenntnis aller Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam