IMPRESSUM/ AGB
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Michael Bartz Verkehrssicherheit
Impressum laut §6 TDG
ADAC Fahrtraining Paderborn
Bartz Verkehrssicherheit GmbH
Borchener Str. 340
33106 Paderborn
Info-Telefon: 05202 157553
Fax: 05202 157549
E-Mail: info@rennstreckentraining.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz DE 12451300
Registergericht: Amtsgericht Paderborn, HRB 12195
Geschäftsführerin: Dominique Bartz
AGBs Rennstreckentraining
Bartz Verkehrssicherheit GmbH.- Rennstreckentraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen
Das
Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und
ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Motorräder, die nur im
Rahmen der Renntrainings eingesetzt werden, hier gelten die
internationalen Sportgesetze). Die Maschine muss sich in
verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung
besitzen (TÜV) und genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) aufweisen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung,
sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel -
keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen.
Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings
nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die
die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein
Mindestmass an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter,
Gesundheitszustand, Gewicht). Nach erfolgter Buchung ist der Käufer
eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person,
die an dem jeweiligen Training teilnehmen soll, die
Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist
für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen
ausgeschlossen. Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der
Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die
zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die
für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei
der Veranstaltung Foto oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden,
so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser
Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter
einverstanden.
Anmeldung / Nennungsschluss
Die
Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem vorgeschriebenen
Anmeldungsabschnitt an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung
der Teilnehmergebühr oder Abbuchungserklärung (Abbuchung erfolgt ca. 6
Wochen vor der Veranstaltung) erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach
Eingang des Nenngeldes gültig. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der
Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später
eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum des
Poststempels. Im Falle der Stornierung (diese kann nur schriftlich
erfolgen) vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR
erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem Anmeldeschluss, werden 200,-
EUR Stornokosten zuzüglich Stornogebühr der Hotelkosten berechnet. Der
Mehrbetrag der Teilnehmergebühr wird erstattet. Erfolgt die Stornierung
innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, wird die volle
Teilnehmergebühr berechnet. Kosten, die das Hotel nicht berechnet,
werden erstattet.
Änderung / Absage
Der
Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die
Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
spätestens eine Woche nach Nennungsschluss vom Veranstalter abgesagt
werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der
Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch
kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe
außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen.
Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit
Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und
Vermögensschäden.
Haftungsregelungen
Die
Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene
Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer erklären
mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
- die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter sowie die ADAC-Fahrtraining Paderborn Bartz Verkehrssicherheit GmbH
- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt
nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des
Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist
Gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training)
entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine
Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.
Der
Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche
aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Im
Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten
Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die
motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage
stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden
Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte
ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht
gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen
Offiziellen.
Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen
zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die
Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung
zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den
Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der
Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen
Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.
Versicherungen
Die
Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des
Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung
teil. Es wird seitens der Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer
überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der
Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich Unfall,
medizinischer Versorgung und Haftpflicht besteht, und ggf. zusätzlicher
Versicherungsschutz eingeholt wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn
AGB - Rennstreckentraining PKW
AGB`s Training auf Rennstrecken
ADAC Fahrtraining Paderborn - Rennstreckentraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen
Das Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und
ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Fahrzeuge, die nur im Rahmen
der Renntrainings eingesetzt werden, hier gelten die internationalen
Sportgesetze). Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden,
eine gültige Hauptuntersuchung besitzen und genügend Reifenprofil (mindestens 3
mm) aufweisen. Die Teilnehmer verpflichten sich während der
Trainingsveranstaltung immer korrekt angeschnallt zu fahren. Weiterhin
verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter
Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmass an persönlicher
Eignung voraus. Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür
verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Training
teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des
Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen
ausgeschlossen. Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren
stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der
Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte
Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto oder
Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch
Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und
Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine
Mitveranstalter einverstanden.
Anmeldung / Nennungsschluss
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem vorgeschriebenen
Anmeldungsabschnitt an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der
Teilnehmergebühr oder Abbuchungserklärung (Abbuchung erfolgt ca. 6 Wochen vor
der Veranstaltung) erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Nenngeldes
gültig. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien
Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt
werden). Es gilt das Datum des Poststempels. Im Falle der Stornierung (diese
kann nur schriftlich erfolgen) vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr
von 30,- EUR erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem Anmeldeschluss, werden
200,- EUR Stornokosten zuzüglich Stornogebühr der Hotelkosten berechnet. Der
Mehrbetrag der Teilnehmergebühr wird erstattet. Erfolgt die Stornierung
innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, wird die volle
Teilnehmergebühr berechnet. Kosten, die das Hotel nicht berechnet, werden
erstattet.
Änderung / Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die
Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine
Woche nach Nennungsschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die
Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält
sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu
verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies
notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen
ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich
verursachten Sach- und Vermögensschäden.
Haftungsregelungen
Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr
an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug
verursachten Schäden.
Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder
Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar
gegen
- die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter sowie die Firma Michael Bartz und das ADAC Fahrtraining Paderborn
- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht
durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist
Gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine
Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher
als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten
Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche
Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet
der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich
daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der
ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an
verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.
Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so
muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis
gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls
unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird,
stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen
Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.
Versicherungen
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Trainings auf
Rennstrecken sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird
seitens des Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob
ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen
Risiken, insbesondere hinsichtlich Unfall, medizinischer Versorgung und
Haftpflicht besteht, und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn
AGB Fahrtraining Paderborn- Tagestraining PKW - Motorrad
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
1.2. Ihre Anmeldung muss mit dem vorgesehenen Formblatt an den Veranstalter schriftlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Kursteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande.Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
1.4 Telefonische Umbuchungen und kurzfristige Anmeldungen sind verpflichtend. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss wird die volle Teilnehmergebühr fällig.
2.2. Die Bezahlung der Kursgebühr kann mittels Gutschein oder per Lastschriftverfahren erfolgen. In Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache mit uns, auch in Bar am Trainingstag bezahlt werden.
2.3. Bei Nichtzahlung können wir Ihnen eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.4. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3. Leistungen/Preise
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Preisangaben in unserem für den Veranstaltungszeitraum gültigen Prospekt oder auf der Internetseite. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Programmänderungen vorzunehmen. Ein Vertragsabschluss unter anderen Bedingungen ist nicht möglich.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
5. Teilnahmebedingungen
5.1. Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und auf Verlangen den entsprechenden Führerschein vorweisen. Am Fahrsicherheits-Training kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
5.2 Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
5.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des ADAC Trainers zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
5.4. Sollten bei der Veranstaltung Fotos oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.
6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
6.1. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb unserer Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung und der Eingag Ihrer schriftlichen Stornierung.
6.2. Stornoentgelt: Für ADAC Tagestrainings: Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 6 Personen) behalten wir uns eine Absage des Trainings vor. Ein etwaiger Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr.
Dies gilt auch für den Fall, wenn der Rücktritt aus einem Grund erfolgt (z. B. Krankheit oder Defekt am Fahrzeug), den der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat.
Umbuchungen bis 28 Tage vor dem Training sind einmalig kostenlos möglich.
Bei Absagen & Umbuchungen bis 14 Tage vor dem Training werden10,-€ Stornogebühren berechnet!
Innerhalb von 2 Wochen vor dem Kurstermin wird die Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, sie können eine Ersatzperson, die die jeweiligen Trainingsanforderungen erfüllt, stellen. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Telefonische Umbuchungen oder kurzfristige Anmeldungen verpflichten Sie zur Teilnahme an dem Kurs. Bei Nichterscheinen erhalten Sie eine entsprechende Rechnung.
Das ADAC Fahrtraining Paderborn bietet Ihnen einen "Stornokostenschutz" bei Krankheit an:
Zu einem Preis von 10 € pro Teilnehmer können Sie für den Krankheitsfall (Nachweis durch ärztl. Attest) einen Stornokostenschutz für Ihre Buchung abschließen. Damit können Sie ohne zusätzliche Kosten den Termin einmalig innerhalb des Kalenderjahres umbuchen.
Der Stornokostenschutz muss mind. 14 Tage vor dem Training bezahlt sein.
Mehrtägige ADAC Trainings/Touren, sind von diesem Angebot ausgenommen.
6.3. Ersatzpersonen
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Veranstaltung durch Dritte ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Trainingserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Es besteht die Möglichkeit für den Trainingstag eine zusätzliche Vollkasko-Versicherung abzuschließen, sofern noch keine eigene VK-Versicherung vorhanden ist.
Ausnahme: ADAC-Großendurotraining und Kurventraining auf dem Harzring
Der Versicherungsbeitrag (inklusive Verwaltungsgebühr) beträgt einmalig:
Pro PKW 10,-€. Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind dann bis 100.000,- € Schadenshöhe mit 500,-€ Selbstbeteiligung Vollkasko versichert.
Pro Motorrad 20,- €. Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind dann bis 50.000,- € Schadenshöhe mit 1.000,- € Selbstbeteiligung Vollkasko versichert.
Pro Wohnmobil, PKW mit Anhänger, Transporter 20,- €. Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind dann bis 100.000,- € Schadenshöhe mit 1.000,- € Selbstbeteiligung Vollkasko versichert.
Der Versicherungsbetrag wird vor Ort beim Trainer in Bar gezahlt.
8. Haftungsverzicht
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit keine Haftungsbeschränkung vereinbart wird.
Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber
- dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, deren Beauftragten, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern
- den Veranstaltern, deren Beauftragten und Helfern
- den Fahrern, Haltern und Fahrzeugeigentümern, die an der Veranstaltung teilnehmen
- Behörden und irgendwelchen anderen Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen
soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Unfälle sind unverzüglich dem Trainer zu melden.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- auf 5.000.000,-€ pauschal für Personen- und Sachschäden, bei Personenschäden höchstens 1.500.000,-€, auf 100.000,-€ für Vermögensschäden und für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres auf den doppelten Betrag dieser Deckungssummen.
Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Während des Trainings dürfen sich aus Versicherungsgründen ausschließlich gemeldete Teilnehmer auf dem Gelände der Trainingsanlage aufhalten.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn. Der Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung die Kenntnis aller Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam